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Abfindung (auch Kapitalabfindung)

Definition & Begriffserklärung

Eine Abfindung ist eine einmalige Kapitalzahlung, die anstelle einer laufenden Rente geleistet wird. Sie dient der Ablösung von Ansprüchen aus einer Pensionszusage. Statt monatliche Rentenzahlungen zu erhalten, erhält der Begünstigte bei einer Abfindung den gesamten Betrag auf einmal ausgezahlt.

Beispiel

Herr Müller (GGF) hat mit dem Unternehmen eine Pensionszusage vertraglich vereinbart. Anstatt die monatliche Rente zu beziehen, einigt er sich aber jetzt mit seinem Arbeitgeber auf eine einmalige Abfindungszahlung von 200.000 €.

Ist Abfindung wirklich die richtige Lösung für Ihre Pensionszusage? Jetzt teure Steuerfallen vermeiden.

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