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Anwartschaft (auch Versorgungsanwartschaft)

Definition & Begriffserklärung

Eine Anwartschaft ist der unverfallbare Anspruch gemäß § 1b BetrAVG auf eine spätere Versorgungsleistung, z.B. eine Altersrente aus einer Pensionszusage. Anwartschaften sind sozialrechtlich geschützt und können dem Begünstigten nicht mehr entzogen werden.

Beispiel

Herr Maier hat nach 10 Beschäftigungsjahren Anwartschaften auf eine spätere Altersrente von 1.000 € pro Monat erworben. Diese Anwartschaft bleibt ihm selbst bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten.

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