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Auslagerung
Definition & Begriffserklärung
Bei der Auslagerung wird die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen gemäß § 1 Abs. 1 AltZertG auf einen externen Versorgungsträger wie eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds übertragen. Dadurch werden die Verpflichtungen aus der Bilanz des Unternehmens ausgelagert.
Beispiel
Die Muster GmbH hat Pensionsverpflichtungen von 5 Mio. €. Um diese nicht in der Bilanz ausweisen zu müssen, lagert sie die Verpflichtungen auf einen Pensionsfonds aus.
Welche ist die richtige Lösung, um Ihre Pensionszusage schnell, einfach und kostengünstig auszulagern?
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