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Auslagerung

Definition & Begriffserklärung

Bei der Auslagerung wird die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen gemäß § 1 Abs. 1 AltZertG auf einen externen Versorgungsträger wie eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds übertragen. Dadurch werden die Verpflichtungen aus der Bilanz des Unternehmens ausgelagert.

Beispiel

Die Muster GmbH hat Pensionsverpflichtungen von 5 Mio. €. Um diese nicht in der Bilanz ausweisen zu müssen, lagert sie die Verpflichtungen auf einen Pensionsfonds aus.

Welche ist die richtige Lösung, um Ihre Pensionszusage schnell, einfach und kostengünstig auszulagern?

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