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Beitragsbemessungsgrenze
Definition & Begriffserklärung
Die Beitragsbemessungsgrenze legt gemäß § 159 SGB VI die maximale Höhe des Jahresarbeitseinkommens fest, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Einkommen oberhalb dieser Grenze ist von der Rentenversicherungspflicht befreit.
Beispiel
Die Beitragsbemessungsgrenze für 2024 liegt bei 87.600 € Jahreseinkommen. Für Gehaltsteile über dieser Grenze müssen keine Rentenbeiträge mehr abgeführt werden.
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