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Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Definition & Begriffserklärung

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) umfasst gemäß § 1 BetrAVG alle Formen der Altersversorgung, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung anbietet. Dazu zählen Direktzusagen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Die bAV ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge neben der gesetzlichen und privaten Vorsorge.

Beispiel

Die Mustermann GmbH bietet ihren Mitarbeitern eine Direktzusage und eine Pensionskasse als bAV an. Herr Schmidt entscheidet sich für die Pensionskasse.

Bringen Sie Ihre Pensionszusage & betriebliche Altersvorsorge wieder unkompliziert und bezahlbar in's Gleichgewicht:

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