Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Definition & Begriffserklärung
Die Abkürzung BetrAVG steht für das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, auch bekannt als Betriebsrentengesetz.
Das BetrAVG regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland. Es definiert unter anderem die verschiedenen Durchführungswege wie Direktzusage, Pensionskasse oder Direktversicherung und legt Vorgaben zur Unverfallbarkeit von Anwartschaften (§ 1b BetrAVG) sowie zur Anpassung laufender Renten (§ 16 BetrAVG) fest.
Das BetrAVG zielt darauf ab, die betriebliche Altersvorsorge als wichtige Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken und attraktiver zu machen. Es enthält zahlreiche Regelungen zum Insolvenzschutz, zur Portabilität und zu steuerlichen Vergünstigungen für die betriebliche Altersvorsorge.