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Bilanz(ierung)
Definition & Begriffserklärung
Die Bilanzierung ist die Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden in der Bilanz eines Unternehmens gemäß §§ 246 ff. HGB. Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen müssen als Rückstellungen nach § 249 HGB in
der Bilanz ausgewiesen und bewertet werden.
Beispiel
Die Muster GmbH hat Pensionsverpflichtungen von 5 Mio. €. Diese müssen als Rückstellung in der Bilanz gezeigt werden und schmälern so das Eigenkapital.
Bereinigen Sie Ihre Steuer- und Handelsbilanz wieder zu 100% von Pensionsverpflichtungen.
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