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Direktversicherung
Definition & Begriffserklärung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber gemäß § 1b BetrAVG für den Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab und zahlt die Beiträge. Die Versicherungsleistungen aus dieser Police dienen später der Altersversorgung des
Arbeitnehmers.
Beispiel
Die Muster GmbH schließt für Herrn Maier eine Direktversicherung ab. Die monatlichen Beiträge von 300 € zahlt die Muster GmbH. Nach Renteneintritt erhält Herr Maier die Versicherungsleistung als Altersrente ausgezahlt.
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