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Direktzusage

Definition & Begriffserklärung

Eine Direktzusage ist eine unmittelbare, rechtsverbindliche Pensionszusage des Arbeitgebers gemäß § 1 BetrAVG gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, im Versorgungsfall eine Leistung wie eine Altersrente zu zahlen. Die
Finanzierung erfolgt über eine Pensionsrückstellung in der Bilanz.

Beispiel

Die Muster GmbH gibt Herrn Huber eine Direktzusage auf eine Altersrente von 2.000 € monatlich. Diese Verpflichtung muss über eine Rückstellung bilanziert werden.

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