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Entgeltumwandlung
Definition & Begriffserklärung
Bei der Entgeltumwandlung wandelt der Arbeitnehmer gemäß § 1a BetrAVG Teile seines laufenden Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung um. Dieser Entgeltumwandlungsbetrag ist dann steuerbegünstigt und erhöht die späteren Versorgungsleistungen.
Beispiel
Herr Maier verzichtet auf 300 € seines monatlichen Gehalts. Dieser Betrag wird stattdessen in einen Pensionsfonds zur Entgeltumwandlung eingezahlt und erhöht so Herrn Maiers spätere Altersrente.
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