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Erdienbarkeit

Definition & Begriffserklärung

Die Erdienbarkeit legt gemäß § 2 BetrAVG fest, wie die Anwartschaften auf die spätere Versorgungsleistung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses verteilt erworben werden. Bei linearer Erdienbarkeit steigen die Anwartschaften gleichmäßig an.

Beispiel

Laut Plan erwirbt Frau Huber pro Beschäftigungsjahr Anwartschaften auf 100 € monatliche Altersrente (lineare Erdienbarkeit). Nach 25 Jahren hat sie so Anwartschaften auf 2.500 € Rente erworben.

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