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Externer Versorgungsträger
Definition & Begriffserklärung
Ein externer Versorgungsträger ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung gemäß § 1 Abs. 1 AltZertG wie eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds, auf die die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen ausgelagert wird. Externe Versorgungsträger nehmen die Beiträge entgegen und zahlen später die Versorgungsleistungen aus.
Beispiel
Die Muster GmbH hat die Finanzierung ihrer Pensionsverpflichtungen auf den externen Versorgungsträger "RentenVersorgung AG" ausgelagert.
Was ist jetzt die beste und kosteneffizienteste Lösung, um Ihre Pensionsverpflichtung auszulagern?
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