Fünftelungs-Regel
Die Fünftelungsregelung ist eine steuerliche Vergünstigung, die bei der Auszahlung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer Anwendung finden kann. Sie ist in § 34 Abs. 1 EStG geregelt und dient dazu, die Steuerlast bei einmaligen, außerordentlichen Einkünften zu reduzieren.
Dabei wird die Kapitalleistung aus der Pensionszusage rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, um eine Progressionsmilderung zu erreichen und nicht den gesamte Betrag in einem Steuerjahr zu versteuern. Dies kann zu einer deutlichen Reduzierung der Steuerbelastung führen.
Beispiel & Berechnung
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer erhält eine einmalige Kapitalleistung aus seiner Pensionszusage in Höhe von 500.000 Euro. Ohne die Fünftelungsregelung würde dieser Betrag vollständig in einem Jahr versteuert werden, was zu einem sehr hohen Steuersatz führen würde.
Mit der Fünftelungsregelung wird die Berechnung wie folgt durchgeführt:
Das zu versteuernde Einkommen wird ohne die Kapitalleistung ermittelt.
Ein Fünftel der Kapitalleistung (100.000 Euro) wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.
Die sich daraus ergebende Steuererhöhung wird mit fünf multipliziert.
Erhofftes Ergebnis: Geringere Gesamtsteuerlast für den GGF.