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Kapitalwahlrecht
Definition & Begriffserklärung
Das Kapitalwahlrecht gibt dem Versorgungsberechtigten die Möglichkeit, anstelle der laufenden Rente eine einmalige Kapitalabfindung zu wählen. Es ist oft in Pensionsplänen vorgesehen.
Beispiel
Statt einer monatlichen Rente von 1.000 € nimmt Herr Maier die einmalige Kapitalabfindung von 200.000 €.
Ist eine Kapitalabfindung jetzt die richtige Option für Ihre Pensionszusage? Gehen Sie auf Nummer sicher:
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