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Pensionssicherungsverein (PSV)
Definition & Begriffserklärung
Der Pensionssicherungsverein (PSV) ist die gesetzliche Insolvenzsicherungseinrichtung für Pensionskassen und Pensionsfonds gemäß §§ 7 ff. BetrAVG. Er schützt die Anwartschaften
im Insolvenzfall.
Beispiel
Nachdem die Pensionskasse der Muster GmbH insolvent ging, hat der PSV die Ansprüche der Versorgungsberechtigten übernommen.
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