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Selbstkontrahierungsverbot

Definition & Begriffserklärung

Das Selbstkontrahierungsverbot untersagt es dem GGF, sich selbst eine Pensionszusage zu erteilen. Dies muss durch die Gesellschafterversammlung beschlossen werden.

Beispiel

Herr Maier kann sich als GGF der Muster GmbH keine eigene Pensionszusage erteilen. Dies kann nur die Gesellschafterversammlung beschließen.

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