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Selbstkontrahierungsverbot
Definition & Begriffserklärung
Das Selbstkontrahierungsverbot untersagt es dem GGF, sich selbst eine Pensionszusage zu erteilen. Dies muss durch die Gesellschafterversammlung beschlossen werden.
Beispiel
Herr Maier kann sich als GGF der Muster GmbH keine eigene Pensionszusage erteilen. Dies kann nur die Gesellschafterversammlung beschließen.
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