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Unverfallbarkeit

Definition & Begriffserklärung

Die Unverfallbarkeit besagt, dass der Arbeitnehmer seine bereits erworbenen Anwartschaften auf Versorgungsleistungen behält, auch wenn er vorzeitig ausscheidet. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Beispiel

Obwohl Frau Huber nach 10 Jahren die Muster GmbH verlässt, behält sie ihre bis dahin erworbenen Rentenanwartschaften.

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