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Vorruhestand
Definition & Begriffserklärung
Der Vorruhestand bezeichnet den vorzeitigen Renteneintritt vor Erreichen des regulären Pensionsalters. Er ist oft Teil von Aufhebungsverträgen.
Beispiel
Im Alter von 62 Jahren ging Frau Huber vorzeitig in den Vorruhestand und bezog
eine vorgezogene Altersrente.
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