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Auslagerung von Gesellschafter-Geschäftsführer Pensionszusagen

  • Autorenbild: Pensionszusage-Problemlösung.de
    Pensionszusage-Problemlösung.de
  • 18. Nov. 2021
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Dez. 2021

Erfahren Sie alle Hintergründe zur Auslagerung von Pensionszusagen und wieso sich Gesellschafter-Geschäftsführer so von den Risiken der Pensionszusage befreien und dadurch noch weitere Vorteile erlangen können.


Inhaltsverzeichnis


Warum Pensionszusage auslagern?


Warum sollten Gesellschafter-Geschäftsführer bestehende Pensionszusage auslagern? Die Antwort liegt auf der Hand. Zumindest dann, wenn man sich den Nachteilen und Folgen von mangelhaft gestalteten Pensionszusagen bewusst ist. Denn die damalige Erteilung einer Pensionszusage wird mit der Zeit für viele Unternehmen zu einer wachsenden Herausforderung.

Das primäre Ziel der Auslagerung von Pensionszusagen ist es, die steigende finanzielle Belastung hinter sich zu lassen und die Pensionsrückstellungen aufzulösen. Denn durch die jährlich steigenden Rückstellungen wird die Belastung immer größer. Gleichzeitig können durch die Auslagerung die Eigenkapitalquote bzw. die Liquidität des Unternehmens wieder verbessert werden.

Im allgemeinen spricht man von der Auslagerung der Zusage. Dennoch ist dies im eigentlichen Kontext nur die Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Vielmehr geht es um die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen. Also darum, dass die Pensionszusage selbst vom Unternehmen getrennt wird. Dabei stehen vor allem die wirtschaftliche und rechtliche Enthaftung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführerenden im Raum, besonders bei GmbH's.

Durch die Auslagerung entsteht eine Änderung des Durchführungsweges. Dies stellt eine potentielle Befreiung von den bestehenden wirtschaftlichen und steuerlichen Belastungen dar. Für die Auslagerung selbst stehen verschiedene Möglichkeiten zu Verfügung. Jeweils mit eigenen Vor- und Nachteilen.



Vorteile der Auslagerung


Die Auslagerung von Pensionszusagen kann als Lösungsmodell entscheidende Vorteile mit sich bringen. Sie bietet die Möglichkeit, um viele Probleme mit der Zusage kostengünstig und effizient zu beheben. Dabei sind natürlich die richtige Beratung durch einen Spezialisten und das individuelle Angebot entscheidend. Durch die Auslagerung selbst wird die Pensionszusage vom Unternehmen getrennt und kann so u.a. im Insolvenzfall des Unternehmens geschützt werden.

Je nach Auslagerungsmöglichkeit unterscheiden sich die Vor- und Nachteile. Am wichtigsten zu erwähnen sei aber die allgemeine finanzielle Entlastung des Unternehmens, besonders bei kleineren GmbH's. Die Rückstellungen können so gewinnbringend aufgelöst, die Bilanz bereinigt und die Liquidität im besten Fall wieder verbessert werden. Sowohl eine Liquidation, als auch die Nachfolgeplanung oder ein Unternehmensverkauf sind dadurch wieder unbeschwerter möglich.

Dank verbesserter Bilanzzahlen und einer verbesserten Bonität können so auch wieder entscheidende Vorteile für Kreditanfragen bei Banken entstehen.


Möglichkeiten zur Auslagerung von Pensionszusagen: Welche gibt es?


Es gibt verschiedene Auslagerungsmöglichkeiten, um die betriebliche Altersversorgung für Unternehmer wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Oft haben Gesellschafter-Geschäftsführer eine Direktzusage. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber die Verantwortung darüber tragen, die Versorgungsleistungen zu erfüllen. Dadurch wird gleichzeitig eine Pensionsrückstellung als Fremdkapital in der Bilanz erfasst.

Als häufige Optionen zur Direktzusage kommen die Auslagerung auf einen Pensionsfonds oder auf eine Unterstützungskasse in Frage. Hier sollte jedoch zwischen bereits erdienten Anwartenschaften (Past Service) und noch zu erdienenden Anwartschaften (Future Service) unterschieden werden. Also zwischen dem Anteil, welcher bereits aus Sicht des Gesetzgebers feststeht und dem zukünftigen Anteil der Rente.

Der Grund dafür findet sich in der steuerlichen Anerkennung (§3 Nr. 66 EStG).

Unter bestimmten Umständen kann die Übertragung des Kapitals nämlich als Betriebsausgabe (§4e EStG) beantragt werden. Je nach Situation kann dies bei der Entscheidung über die Wahl der Auslagerungsmöglichkeit eine entscheidende Rolle spielen.

Eine rückgedeckte Unterstützungskasse könnte vor allem für den noch nicht erdienten Anteil gute Möglichkeiten bieten. Ein Pensionsfonds hingegen könnte sich je nach Gesamtsituation und Analyse gut für die Übertragung des Past Services eignen.

Eine weitere Möglichkeit zur Übertragung der Pensionsverpflichtungen kann außerdem die Rentner GmbH bieten. Sollten andere Möglichkeiten zur Auslagerung nicht in Frage kommen, kann die Rentner GmbH eine echte Alternative sein.


Fazit


Auch wenn die Direktzusage als klassischer Weg wohl eine gewinnmindernde Funktion hat, sollte man immer die möglichen Folgen bedenken. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden Pensionszusagen für immer mehr Unternehmen in Zukunft zum Problem. Die Gründe dafür können weitreichend sein. Beispielsweise können sich viele Mängel bereits in der Textgestaltung der Pensionszusagen befinden, weshalb das Finanzamt diese später nicht anerkennen könnte. Oftmals wird auch der tatsächliche Kapitalbedarf zur Ausfinanzierung der Pensionsleistungen unterschätzt, wodurch am Ende der Barwert der Rückstellungen nicht mehr ausreichen und zu weiteren Problemen führen könnte. Ein generelles Problem dürfte jedoch die immer weiter steigende finanzielle Belastung in der Handelsbilanz sein.

Auch Unternehmensziele wie z.B. ein Verkauf der Firma können so oftmals nicht erfolgreich vollzogen werden, da die Pensionszusage in der Bilanz einen belastenden Posten darstellt. Erst mit dem Tod oder etwa durch die Auslagerung auf einen externen Versorgungsträger verschwindet die Pensionszusage aus der Bilanz.

Die Auslagerung in Kombination mit der richtigen Strategie kann für viele Unternehmen daher die erhoffte Lösung sein. Dadurch, dass herkömmliche versicherungsförmige Lösungen oft hohe finanzielle Einmalbeträge für die Umsetzung verlangen, könnte dies gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ein finanzielles Problem sein. Daher könnte die Auslagerung auf einen nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds eine echte und vor allem kostengünstigere Alternative sein. Zusätzlich bietet dieser noch jede Menge Luft für Zuzahlungen, wodurch man eine steuerwirksame Erhöhung der Zusage erzielen könnte.

Auch eine Unterstützungskasse kann hervorragend geeignet sein, um bestimmte Risiken zu minimieren und Pensionsrückstellungen aufzulösen. Jedoch sollte man sich über die Gefahr einer Sekundärhaftung bzw. Nachschusspflicht informieren.

Die flexible Gestaltung bei Pensionsfonds könnte deshalb am Ende, je nach Ziel und Bedürfnisse, eindeutige Vorteile mit sich bringen. In Kombination mit dem Wissen, der Beratung und Strategie eines Spezialisten können sowohl das Unternehmen von der Pensionszusage befreit, als auch der Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Restrisiken zurückgelassen werden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen allgemeinen Überblick zum Thema Auslagerung von Pensionszusagen handelt und keine Beratung ersetzt. Sollten Sie Fragen zur Auslagerung von Pensionszusagen haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder einen Spezialisten.




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